Freitag, 9. März 2012

Kein Bett für Nazis

Hoteliers dürfen rechtsextreme Gäste also ablehnen. Gut so! Es sollte immer noch im eigenen Ermessen eines Dienstanbieters liegen, wen er unter seinem Dach dulden möchte. Schön, dass wir dies jetzt auch bundesgerichtshöflich geklärt haben.

Der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt dürfte es jetzt also schwerer haben, in Deutschland eine Übernachtungsmöglichkeit oder Urlaubsunterkunft zu bekommen. Pech für ihn.

Nun könnte man ja einwenden, dass eine solche Diskriminierung doch ein bissl arg heftig wäre. Klar, sicher. Aber warum sollte ein Hotelier denn dazu gezwungen sein können, ihm unliebsame Gäste aufzunehmen? Vereinzelt soll hier und da ja noch der Grundsatz der Vertragsfreiheit gelten, und die Begründung des Hotelbetreibers für das zuerst erlassene Hausverbot ist ja auch durchaus nachvollziehbar:
"Voigts politische Gesinnung sei unvereinbar mit dem Ziel, jedem Gast ein „exzellentes Wohlfühlerlebnis“ zu bieten, argumentierte er...."
Natürlich, wenn ich gerade eine Delegation kongolesischer Austauschstudenten im Hause habe, werde ich nicht noch einen Ku-Klux-Klan Kongress ausrichten wollen (und umgekehrt!). Wenn "Die Linke" im Hotel tagt, könnte ein parallel dazu gastierender Betriebsausflug von israelischen Grenzschutz-Veteranen ebenso für Irritationen am Frühstücksbuffet sorgen. Da muss man also schon sorgsam sein.

Okay, aber was mich hier irritiert ist die offensichtliche frühere Unkenntnis des Hotelbetreibers, die Person Voigts betreffend. Ich gebe zu, dass mich dieser Mann auf der Straße wahrscheinlich umrennen könnte, und ich würde ihn nicht erkennen. Auch wenn ich seinen Namen unvermittelt auf einer Gästeliste sehen würde, hätte ich keinen Verdacht. Udo Voigt ist ja nicht gerade ein besonders außergewöhnlicher Name, also würde ich ganz unvoreingenommen nicht davon ausgehen, dass es sich um einen ehemaligen NPD-Chef handelt.

Tja, welchen Gästen würde es nun also das "exzellente Wohlfühlerlebnis" vermiesen, wenn dieses Dutzendgesicht am gleichen Hotelpool liegt? Sportpalastreden wird er da wohl kaum schwingen, und stiefelknallende Kostümnazis wird er bestimmt auch nicht im Gefolge mitschleppen. Also mal ehrlich, der Typ könnte als Gewerkschaftsführer, LPG-Vorsitzender oder Abteilungsleiter eines fleischverarbeitenden Unternehmens durchgehen. Wem würde der auffallen, wenn er einen nicht gerade mit Heil Hitler begrüßte?

Zwei mal vorher war Voigt ja schon in Bad Saarow zu Gast, hat er sich da irgendwie danebenbenommen? Wollte er partout immer das Zimmer Nr. 88 buchen? Ist relativ unwahrscheinlich, denn auch die dritte Reservierung ging ja zuerst anstandslos durch. Er stand also nicht auf einer hausinternen Liste unerwünschter Personen.
Hat der Hotelchef ihn also im TV gesehen? Ein Rezeptionist vielleicht, der sich an ihn oder den Namen auf der Buchungsliste erinnerte? Wir wissen es nicht.

Möglich wäre natürlich auch ein diskreter Hinweis aus Voigt-beobachtenden Kreisen. Aber nehmen wir einfach mal an, dass man in Bad Saarow von selbst darauf aufmerksam wurde, dass der gebuchte Gast zu den unbeliebtesten Personen der deutschen Politikszene gehört, und man so einen einfach nicht beherbergen möchte. Okay ... eine nachvollziehbare Entscheidung.

Zahnschmerzen bekomme ich aber bei dieser Aussage des Brandenburgischen Tourismusverbandes:
"Grundsätzlich sei die Haltung bestätigt worden, dass der Unternehmer selbst entscheiden könne, wen er beherberge, sagte Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke. „Das zeigt, dass rechtsradikales Gedankengut und Ausländerfeindlichkeit mit unserem Verständnis von Gastfreundschaft nichts zu tun haben.“ Andererseits sei es für die Unternehmer im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel immer schwerer, jede Buchung zu prüfen. „Das ist die andere Seite des Urteilsspruchs.“ Lücke sagte, der Hotel- und Gaststättenverband wolle die Hoteliers in der Initiative „Tolerantes Brandenburg“ darüber aufklären, wie sie sich künftig auf solche Situationen vorbereiten können...."
"Alle Buchungen prüfen schwer möglich" ... "auf künftige Situationen vorbereiten" - läuft das schlussendlich auf das Führen von Schwarzen Listen hinaus?

Aktion "Kein Bett für Nazis"? Muss ja, denn wie anders will man solche "Buchungsfehler" in Zukunft auch sonst vermeiden wollen?
Und wer soll auf diese Listen kommen? Nur NPD-Vorständler und Abgeordnete? DVU auch? Republikaner gar? Nur amtlich registrierte Parteimitglieder oder auch "freie Kameraden", Mitläufer, bekannte Personen der Szene bis hin zum renitenten Thor-Steinar-Pulloverinhaber?

Und wer würde dann solche Listen pflegen? Die Tourismusverbändler hätten wohl keine Ressourcen für solch politische Szenebeobachtungen, also könnte man das eventuell fremdvergeben? Eine Kooperation mit dem informellen "Netz gegen Nazis" liegt da doch nahe. Genügend "Kampf gegen rechts"-Organisationen gibt es ja, und die hätten bestimmt eine große Freude daran solche Feindlisten zu pflegen.

Für mich würde da der Deckel von Pandoras Büchse schon arg gelupft, denn eines ist in den vergangenen Jahren klar geworden - die wackeren "Zivilcouragierten", die "Anständigen", vermuten den Rechtsradikalismus ja zunehmend in der Mitte der Gesellschaft, und wenn man diesen die Definitionshoheit überließe, dann finden sich auch bald vermeintliche "Islamkritiker" und "Klimaskeptiker" als Kollateralschäden in der kostenlosen Leistungserbringung der möglichen Hoteliershelfer.

Was mit Sicherheit noch dazu käme, wäre eine Überwachung ob die zur Verwendung gegebene Liste auch entsprechende Beachtung finden würde. Zuviele KgR-Organisationen ohne wirklich viel zu tun, hätten schließlich die Kapazitäten dazu. Ob durch hauptamtliche oder informelle Mitarbeiter - die Beobachtung des Gastgewerbes dürfte, wenn auch nicht flächendeckend, so doch stichprobenartig sehr effektiv sein, wenn diese Waffe erst einmal scharf geschaltet sein sollte.

Damit wäre das Diskriminierungsrecht privater Diensteanbieter zwar immer noch ein Recht und keine Pflicht, aber wir wissen mittlerweile auch, dass die Parteigänger der gutmeinenden Denunziatoren hierzulande keine Scheu davor haben, ihr selbsterklärtes Recht auf die Unterscheidung von gut und böse auch handfest durchzusetzen. Rufmord an "Naziwirten", sowie Sachbeschädigungen am Eigentum derer, die sich nicht an der konsequenten Durchsetzung der schwarzen Liste beteiligen wollten, wäre absehbar.

Nach einigermaßen dadaistischen Aktionen wie Zunge zeigen gegen rechts oder Kein Sex mit Nazis, finden mittlerweile auch recht hilflose Ausschlussaktionen wie Kein Bier für Nazis oder Kein Ort für Nazis begeisterten Widerhall. Nur sind diese halt naturgemäß schlecht überwach- und durchsetzbar. Mit der präventiven Buchungsüberprüfung im Übernachtungsgewerbe würde hier aber eine Schranke fallen, die in der ohnehin schon medial aufgehetzten Atmosphäre besser unten bleiben sollte.

Gänzlich frei von irgendwelchen Sympathien für alte und neue Nationalsozialisten entsteht vor meinem inneren Auge zunehmend das Bild von einem johlenden Mob, der, wenn er nur endlich freigelassen würde, nach der Vertreibung vermeintlicher Volksfeinde aus der Stadt, nicht mehr an deren schilderbewehrten Toren Halt machen würde, sondern die Vogelfreien auch noch in den nächsten Wald begleiten ... und allein heimkehren würde.

10 Kommentare:

  1. Beginnen wir erst einmal mit einem Schild gegen Nazis …

    Andererseits stärkt das Urteil auch andere Betreiber von Gaststätten oder Clubs, die sich ihre Gäste selbst aussuchen wollen.

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    1. Hab ich doch vermerkt: "Kein Ort für Nazis". Diese Schilder meinte ich auch, welche an den imaginären Stadttoren hängen würden.

      Und was die anderen Betreiber angeht - ich glaube kaum, dass das Diskriminierungsrecht in anderen Fällen auch so unbestritten angewendet werden dürfte. Das geht in Deutschland wohl nur bei Scientology und "Rechten", eventuell noch bei "erzreaktionären Katholiken" oder "evangelikalen Fundamentalisten".

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  2. Dieses Urteil war wirklich mal fällig. Endlich kann man sich beim Hotelier erfolgversprechend beschweren, wenn am Nachbartisch ein Behinderter auf seinen Teller sabbert. So was braucht ein gewissenhafter Hotelier schließlich nicht mehr zu beherbergen.
    Dann verschwinden auch endlich diese wabbeligen Fettberge von den Hotelpools und beleidigen nicht mehr unsere Augen.
    Für den Hotelier bieten sich auch gute Spezialisierungsmöglichkeiten, je nachdem welche Bevölkerungsgruppe er vom Besuch seines Hotels ausschließt:
    Nazifrei,
    Banker müssen draußen bleiben,
    Gentechfrei,
    Bibeltreu,
    No Handicap,
    Judenrein,
    Nur Herrenrassen...

    Das wird ein fröhliches Diskriminieren!

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    1. So weit wird's nicht gehen. Zitat: "Hoteliers dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen."
      Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Ablehnung von Roth, Trittin, Bsirske oder Wagenknecht so butterweich durchgehen würde.

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    2. Ja, das wird wohl der Weg sein. Und hier sollten wir auch von der mittelalterlichen Hexenverfolgung lernen, da konnte man doch auch einen unliebsamen Mitbürger der Hexerei bezichtigen und damit loswerden. Man müsste also den Behinderten am Nebentisch und die wabbeligen Fettberge am Pool nur des Nazitums bezichtigen und schon werden sie des Objektes verwiesen. Toll!

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  3. Hey es ist doch ganz einfach, und fuer mich selbstverstaebdlich. In Deutschland mag man ein anderes Bild haben, weil es dort faktisch kein Eigentum und keine Verantwortung = keinen Kapitalismus gibt.


    Der Hausherr entscheidet, wer rein darf und wer nicht. Period.

    Wer meint, dass ihn das nicht zu interessieren hat, wird von der Security gruen und blau gedroschen und faehrt dann in U-Haft oder ins Grab. Fertig.

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    1. Aber eben nicht, von wegen Hausherr. Wenn der Türsteher einen Nig oder Sandnig(=Fahrradständer) ablehnt, werden meist die Rechtsverdreher wieder dick und fett.
      -Hildesvin-

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  4. Ich finde, es ist echt eine gute Entscheidung!

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  5. "Für mich würde da der Deckel von Pandoras Büchse schon arg gelupft, denn eines ist in den vergangenen Jahren klar geworden - die wackeren "Zivilcouragierten", die "Anständigen", vermuten den Rechtsradikalismus ja zunehmend in der Mitte der Gesellschaft, und wenn man diesen die Definitionshoheit überließe, dann finden sich auch bald vermeintliche "Islamkritiker" und "Klimaskeptiker" als Kollateralschäden in der kostenlosen Leistungserbringung der möglichen Hoteliershelfer."

    Ganz genau das wird passieren. Die Blockwartmentalität scheint in diesen knapp siebzig Jahren deutsches Demokratieintermezzo nicht wesentlich nachgelassen zu haben. Nur zeigt sie sich heute unter dem fortschrittlichen Banner, also im Kampf für die jeweilige Gute Sache. Das ist zur Zeit der K(r)ampf-gegen-Rechts, also gegen alles, was sich nicht bedingungslos der politisch-korrekten Sprach- und Denkregelung unterwirft.

    So weit, so schlecht. Nur weiß jemand, der in der DDR aufgewachsen und sozialisiert wurde, wie sehr und vor allem wie plötzlich die Ansichten darüber wechseln können, wer oder was die Gute Sache darstellt. Sollte sich bis dahin in Rechtssprechung und Politik die Praxis etabliert haben, alle "nicht hilfreichen" oder sonstig unterwünschten Meinungen diskriminieren und unter staatliche Repression zu stellen, dann dürften einige der eifrigsten K(r)ampf-gegen-Rechts (KgR)-Kämpfer dann ganz schön alt aussehen.

    Bin nur gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht darüber urteilt. Der BGH, dessen Entscheidung hier kommentiert wird, hat sich also nicht den Prinzipien des Grundgesetzes, sondern dem gesunden Volksempfinden gebeugt. Diese fadenscheinige Begründung, durch die pure Anwesenheit von Personen unerwünschter Gesinnung nicht jedem Gast ein „exzellentes Wohlfühlerlebnis“ bieten zu können sowie die gleichzeitige Berufung auf die private Vertragfreiheit sind ein eklatanter Verstoß gegen Wortlaut und Sinn des grundgesetzlichen Diskriminierungsverbotes. Warum greift man dann nicht auf entsprechende Urteile von vor 1945 zurück, wo die Anwesenheit jüdischer Gäste als ebenfalls nicht dem Wohlbefinden deutscher Volksgenossen zuträglich befunden wurden? Aber das ist natürlich was ganz, ganz anderes.

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  6. das der gastwirt haus recht hat ist okay aber das er dich einfach rausschmeissen kann weil im deine gesinnung nicht gefällt das wir woll nicht klappen auch wen die herren richter das anders sehen denn eu recht bricht landesrecht menschenrecht bricht eu recht und da es menschenrecht bricht einen menschen wegen seiner religion oder gesinnung oder glaubens oder hautfarbe zu diskrimienren kann das für den gastwirt sehr sehr teuer werden zumal wenn ich gastwirt bin interessiert mich das eigentlich einen alten scheiß was der ist ausser das er sich bei mir anständig aufführt und alles ordendlich bezahlt an sonsten sollte man den beruf wechseln wegen unfähigkeit !

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